Geräte-Retter-Prämie für die Reparatur, Service oder Wartung eines Elektrogeräts und Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:
Gut zu Wissen....
Von der Geräte-Retter-Prämie für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
Pro Elektro- oder Elektronikgerät (E-Geräte) kann ein Bon für eine Reparatur, Service oder Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und verwendet werden.
Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z. B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.
Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.